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Bundesministerium der Justiz

Die zentrale Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates.

Die Aufgaben, die das Bundesministerium der Justiz wahrnimmt, lassen sich im Wesentlichen in zwei Bereiche unterteilen, in Aufgaben im Bereich der Gesetzgebung und Verwaltungsaufgaben.

Die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland obliegt – wie in jeder parlamentarischen Demokratie – den gesetzgebenden Körperschaften, also dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat. Das Bundesministerium der Justiz wirkt hieran mit. Es bereitet in erster Linie neue Gesetze sowie die Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen vor. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Justiz die Aufgabe, die Gesetz und Verordnungsentwürfe aller anderen Bundesministerien sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht zu überprüfen.

Zum Geschäftsbereich (Zuständigkeitsbereich) des Bundesministeriums der Justiz gehören drei der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes, nämlich der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe und einem 5. Strafsenat in Leipzig, das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig und der Bundesfinanzhof mit Sitz in München.

Weiterhin gehören zu dem Geschäftsbereich des Ministeriums der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Dienststelle Leipzig, das Bundespatentgericht in München, das Deutsche Patent und Markenamt in München mit seiner Dienststelle Jena und dem Technischen Informationszentrum in Berlin sowie schließlich (ab 1. Januar 2007) das Bundesamt für Justiz in Bonn. Für diese Bundesgerichte und behörden hat das Ministerium die organisatorischen, haushaltsmäßigen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen.

Darüber hinaus nimmt das Bundesministerium der Justiz in seinem Geschäftsbereich die Dienstaufsicht über die Gerichte sowie die Dienst und Fachaufsicht über die Behörden wahr.

Das Ministerium ist ferner Herausgeber der amtlichen Verkündungsblätter des Bundes (Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger).

Weiterhin wirkt es im Vorfeld der Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts mit. Es bereitet die Wahl der Richterinnen und Richter an den drei obersten Gerichtshöfen vor, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören. Über die Berufung entscheidet die Ministerin gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss (Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.bund.de