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Bundesministerium der Justiz

Das BMJ hat im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche: die Unterstützung der Gesetzgebung und die Übernahme von Verwaltungsaufgaben. Neue Gesetzentwürfe sowie internationale Verträge werden vorbereitet und auf ihre Konformität mit bestehendem Recht überprüft. Im Zuge der Verwaltungsaufgaben schafft das Ministerium die organisatorischen Voraussetzungen für die Arbeit des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofs, des Generalbundesanwalts, des Deutschen Patent- und Markenamtes und anderer Institutionen, außerdem agiert es als Dienstaufsicht über Gerichte und Behörden.


Weitere Informationen finden Sie unter www.bmj.bund.de