Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist die zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft zur Förderung der Forschung an Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungsinstitutionen in Deutschland.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsaufgaben und durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forscherinnen und Forschern.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Forschungsvorhaben in allen Wissenschaftsgebieten. Dies umfasst die Förderung von Einzelvorhaben und Forschungskooperationen, Auszeichnung für herausragende Forschungsleistungen sowie Förderung wissenschaftlicher Infrastruktur und wissenschaftlicher Kontakte.
Nach ihrer Satzung zählt es zu den zentralen Aufgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen zu beraten. Vor diesem Hintergrund hat die DFG zahlreiche Kommissionen und Ausschüsse ins Leben gerufen, die nicht nur die Entscheidungsgremien der DFG, sondern auch Politik und Öffentlichkeit mit ihrem wissenschaftlichen Sachverstand beraten. Durch Erweiterung der Beratungsfelder und der ins Auge gefassten Zielgruppen hat die Politikberatung in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dfg.de